Dienstrechtliche Vorwürfe/Dienstaufsichtsbeschwerden

Sobald gegen Sie Vorwürfe in dienstlichem Zusammenhang und insbesondere Dienstaufsichtsbeschwerden erhoben werden, steht Ihnen ein Aussageverweigerungsrecht zu. Über dieses Recht werden Sie in der Regel allerdings nicht oder erst in Zusammenhang mit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens durch Ihren Dienstvorgesetzten informiert.

 

Die Bedeutung des Aussageverweigerungsrechts
Selbst wenn Sie der Meinung sind, die Vorwürfe kurzfristig durch vermeintlich einfache Hinweise ausräumen zu können, ist es stets ratsam, eine entsprechende Erklärung erst abzugeben, nachdem Sie Akteneinsicht genommen haben bzw. Ihnen alle aufseiten des Dienstherrn existierenden bzw. Ihrer Ansicht nach relevanten Informationen im jeweiligen Zusammenhang vorgelegt wurden.

 

Es gehört nicht umsonst zu den wesentlichen, sich unmittelbar aus der Menschenwürde ergebenden Ansprüchen eines von Vorwürfen Betroffenen, dass zunächst von seiner Unschuld auszugehen ist, er sich nicht an einem Verfahren über die Feststellung der Schuld beteiligen muss und ihm alle auch nur theoretisch relevanten Informationen über den ihm vorgeworfenen Sachverhalt zur Verfügung gestellt werden müssen. Auch wenn diese Anforderungen auf den ersten Blick oft als unnötige Förmelei erscheinen mögen, kommt ihnen in der Praxis eine wesentliche und nicht zu unterschätzende Bedeutung zu.

 

Die Verteidigung ohne anwaltliche Beratung
Oft suggerieren die unmittelbaren Vorgesetzten, dass sie die Vorwürfe im kleinen Kreis regeln und nicht an die große Glocke hängen wollen. Die Entscheidung über die Verfolgung von Dienstpflichtverletzungen obliegt allerdings dem Disziplinarvorgesetzten und damit dem Behördenleiter, der im schulischen Bereich übrigens nicht der Schulleiter ist. Dieser ist jedoch verpflichtet, jegliche tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Dienstpflichtverletzung im Rahmen eines Disziplinarverfahrens zu verfolgen. Er begeht also selbst eine Dienstpflichtverletzung, wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Das bedeutet: Ihre unmittelbaren Vorgesetzten können ihr Versprechen, die Vorwürfe in einem nicht förmlichen Verfahren abzuhandeln, regelmäßig nicht einhalten.

 

Um sich nicht der Gefahr auszusetzen, Erklärungen zu Vorwürfen abzugeben, deren Reichweite und Bedeutung Sie mangels ausreichender Kenntnis der relevanten – rechtlichen und/oder tatsächlichen – Aspekte für Dienstpflichtverletzungen nicht abschätzen können, und sich hierdurch selbst einer Dienstpflichtverletzung zu bezichtigen, ist es dringend geboten, Erklärungen zu jeglicher Art von Vorwürfen im dienstlichen Zusammenhang und insbesondere Dienstaufsichtsbeschwerden ausschließlich nach einer anwaltlichen Beratung abzugeben.