Versetzung in den vorläufigen Ruhestand

Um zu verhindern, dass Sie in den vorläufigen Ruhestand versetzt werden, sollten Sie sich nach Möglichkeit bereits vor der Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung um eine geeignete anwaltliche Beratung bemühen. 

 

Sollten Sie in den vorläufigen Ruhestand versetzt werden, sind Sie berechtigt, einer anderen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dies kann Ihnen nur unter bestimmten Voraussetzungen und in besonderen Konstellationen untersagt werden. Welche Möglichkeiten es gibt und wie man sie am besten vorbereitet, sollten Sie frühzeitig im Rahmen einer anwaltlichen Beratung klären.