Das öffentliche Dienstrecht ist maßgeblich durch Rechtsprechung bzw. Verfassungsrecht und weniger von einzelgesetzlichen Regelungen geprägt. Das macht es für den Rechtsanwalt besonders spannend, für Sie als betroffenen Beamten allerdings äußerst unüberschaubar. Und obwohl das so ist und es fast immer auf die konkreten Umstände Ihres Einzelfalls ankommt, wird im Folgenden versucht, die wesentlichen Grundsätze strukturiert darzustellen.