Dienstgespräche werden von Vorgesetzten bzw. dem Dienstherrn häufig dazu missbraucht, tatsächlich nicht lediglich dienstinterne Vorgänge, sondern auch Ihren Status bzw. Ihre subjektiven Rechte betreffende Aspekte zu besprechen. Im Rahmen eines vermeintlich vertraulichen und kollegialen Gesprächs sollen Ihnen so Informationen entlockt werden, die Sie nicht oder zumindest nicht ohne Weiteres offenbaren würden, wenn Sie wüssten, dass gegen Sie ein Verfahren, das in der Regel allerdings bereits im Hintergrund läuft, eingeleitet wurde.Dienstgespräche werden von Vorgesetzten bzw. dem Dienstherrn häufig dazu missbraucht, tatsächlich nicht lediglich dienstinterne Vorgänge, sondern auch Ihren Status bzw. Ihre subjektiven Rechte betreffende Aspekte zu besprechen. Im Rahmen eines vermeintlich vertraulichen und kollegialen Gesprächs sollen Ihnen so Informationen entlockt werden, die Sie nicht oder zumindest nicht ohne Weiteres offenbaren würden, wenn Sie wüssten, dass gegen Sie ein Verfahren, das in der Regel allerdings bereits im Hintergrund läuft, eingeleitet wurde.
Rechte des Beamten in Dienstgesprächen
Besteht der Inhalt des Gesprächs nicht ausschließlich aus dienstinternen Vorgängen wie der Zuweisung von Aufgaben oder das Informieren der Dienstvorgesetzten über innerdienstliche Vorgänge, sondern – und sei es auch nur unter anderem – werden auch
- gegen Sie erhobene Vorwürfe,
- vermeintliche Dienstpflichtverletzungen,
- Ihre fachlichen Leistungen,
- Ihre gesundheitliche Situation und/oder
- Ihre weitere Verwendung angesprochen,
werden Ihre subjektiven bzw. Statusrechte berührt. In einem solchen Fall sind Sie – anders als Ihnen dies in der Regel suggeriert wird – nicht verpflichtet, Erklärungen abzugeben bzw. besitzen ggf. sogar ein Aussageverweigerungsrecht. Darüber hinaus können Sie in jedem Fall einen Rechtsbeistand zu dem Gespräch hinzuziehen oder verlangen, dass es erst nach Hinzuziehung eines solchen fortgeführt wird.
Dienstinterne Weisung oder Eingriff in Statusrechte?
Leider können ausschließlich dienstinterne Vorgänge und die Ihre subjektiven bzw. Statusrechte betreffenden Aspekte in der Regel nicht eindeutig voneinander abgegrenzt werden. Im Zweifelsfall sollten Sie zu Ihren Gunsten davon ausgehen, dass Ihre Statusrechte betroffen sind und (soweit gewünscht) einen Rechtsanwalt hinzuziehen und/oder sich (zumindest zunächst) auf ein ggf. bestehendes Aussageverweigerungsrecht berufen.
In jedem Fall ist es ratsam, sich zunächst anwaltlich beraten zu lassen, bevor Sie im Rahmen von Dienstgesprächen Erklärungen abgeben, die sich unmittelbar auf Ihre Rechte und Interessen auswirken. Dies gilt zumindest immer dann, wenn gegen Sie Vorwürfe erhoben werden.