Dienstunfähigkeit

Die Feststellung der Dienstunfähigkeit ist die Voraussetzung für die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand, führt aber nicht zwangsläufig dazu. 

Verhinderung der Dienstunfähigkeit
Um die Feststellung der Dienstunfähigkeit zu verhindern, sollten Sie nicht erst die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung abwarten, sondern bereits vorab versuchen, sie zu verhindern oder zumindest hinauszögern.

Weiterverwendung vor Ruhestand
Sollte tatsächlich die Dienstunfähigkeit festgestellt werden, ist hiermit nicht unmittelbar die Versetzung in den Ruhestand verbunden. Ihr Dienstherr ist vielmehr – entsprechend dem Grundsatz »Weiterverwendung vor Ruhestand« – verpflichtet, nach einer anderweitigen Verwendung für Sie zu suchen.

Dabei muss Ihr Dienstherr nicht lediglich nach einem freien Dienstposten suchen, der Ihrem aktuellen Statusamt oder einem solchen mit demselben Grundgehalt entspricht, sondern er muss auch nach geringwertigeren Dienstposten suchen bzw. Ihnen die Möglichkeit geben, sich im Rahmen von Qualifikationsmaßnahmen Befähigungen anzueignen, die es Ihnen ermöglichen, auf anderweitig freien Dienstposten eingesetzt zu werden.

Wer sucht?
Da die Dienstherren die Suche nach anderweitigen Verwendungen regelmäßig entweder überhaupt nicht oder nur oberflächlich durchführen, sollten Sie sich spätestens dann, wenn Ihre Dienstunfähigkeit festgestellt wurde – am besten allerdings bereits dann, wenn dies absehbar ist –, darum bemühen, selbst nach einer anderweitigen Verwendung zu suchen. Diese Suche dient dabei nicht lediglich Ihrer Bemühung, einen tatsächlich passenden und interessanten neuen Dienstposten zu finden, sondern sie dient auch dazu, zu dokumentieren, dass tatsächlich geeignete Dienstposten für eine anderweitige Verwendung existieren und eine ggf. dennoch verfügte Ruhestandsversetzung rechtswidrig ist.