Schwerbehinderte Beamte

Bedeutung der Schwerbehinderung für dienstliche Beurteilungen
Als Schwerbehinderter sollten Sie stets darauf achten, dass Ihre Schwerbehinderung bei der Erstellung von dienstlichen Beurteilungen und der Auswahl für Beförderungsstellen zu berücksichtigen ist. Darüber hinaus muss die sich aus Ihrer Schwerbehinderung ergebende Leistungsminderung durch eine höhere Bewertung des jeweils relevanten Einzelmerkmals ausgeglichen werden.

 

Herabsetzung des Prognosemaßstabs bei der Feststellung der gesundheitlichen Eignung
Im Rahmen der Bewertung Ihrer gesundheitlichen Eignung darf nicht der Prognosemaßstab bis zum Eintritt der Ruhestandsaltersgrenze, sondern lediglich ein Prognosemaßstab von 5 Jahren angelegt werden. Sie sind also bereits dann gesundheitlich geeignet, wenn Ihr Dienstherr nicht darlegen kann, dass Sie mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in den nächsten 5 Jahren dienstunfähig werden bzw. Ihre krankheitsbedingten Fehlzeiten zukünftig dazu führen, dass Sie insgesamt nicht wenigstens 5 Jahre Dienst getan haben.

 

Sie gelten als Schwerbehinderter erst dann als dienstunfähig, wenn Ihr Restleistungsvermögen gegen null geht.