Ich bin Rechtsanwalt aus Überzeugung und Leidenschaft.

Nach meiner juristischen Ausbildung – unter anderem beim Verwaltungsgericht Frankfurt, der Staatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität Frankfurt am Main, der BaFin, dem Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments sowie den renommierten Kanzleien für Arbeits- und Verwaltungsrecht bzw. Strafrecht Danckelmann & Kerst und HammPartner – habe ich mich zunächst weitgehend und inzwischen vollständig auf das öffentliche Dienstrecht mit all seinen Facetten spezialisiert: vom Einstellungs-, Beförderungs-, Disziplinar-, Dienstfähigkeits-, Versorgungs- bis hin zum Personalvertretungsrecht und den für diesen Bereich relevanten Nebengebieten Beamtenstraf-, Hochschul-, Schul-, Richter-, Prüfungs-, Kommunal- und Kommunalverfassungs-, Staats- und Staatsverfassungs- sowie Verfassungsrecht.

 

Meine Faszination für das Beamtenrecht entspringt der tiefen Überzeugung, dass allein der demokratische Rechtsstaat geeignet ist, für Rechtssicherheit zu sorgen und damit auch unsere heutige freiheitliche Grundordnung zu gewährleisten. Den Staatsbediensteten fällt in diesem durch unser Grundgesetz gewährleisteten System eine zentrale Rolle zu: Sie sind zugleich Speerspitze und Verteidiger dieser Grundordnung.

 

Das Berufsbeamtentum wurde zu Zeiten der Abkehr von der Monarchie zur Demokratie geschaffen, um ein Gegengewicht zur regelmäßig wechselnden politischen Klasse herzustellen. Die Aufgabe des Berufsbeamtentums besteht dabei gerade darin, die politische Klasse dahingehend zu kontrollieren, dass die demokratisch auf Zeit gewählte Staatsführung sich tatsächlich an Recht und Gesetz und nicht ihren eigenen politischen Interessen orientiert. Damit Beamte ihr Amt unbeeinflusst und unabhängig, also einzig nach Recht und Gesetz, ausüben können, ist es wichtig, dass sie sowohl ihre Rechte kennen als auch die Möglichkeiten, wie sie diese durchsetzen können.

 

Leider kennen die meisten Beamten heute allerdings weder diese Aufgabe noch ihre sich daraus ergebenden Rechte und Absicherungen und glauben ggf. sogar, dass sie weniger Rechte als Angestellte haben und von dem Willen ihrer Vorgesetzten abhängig sind. Dabei ist es genau andersherum: Der Gesetzgeber hat die Beamten mit besonderen Sicherheiten und einer besonderen Unabhängigkeit ausgestattet, damit sie ihrem gesetzlichen Auftrag tatsächlich gerecht werden können und ggf. ihre Vorgesetzten zur Einhaltung von Recht und Gesetz anhalten können. Auf dieses Missverständnis lässt sich eine Vielzahl von Problemen zurückführen, mit denen Beamte, aber auch die öffentliche Verwaltung insgesamt heute konfrontiert sind.

 

Zumindest der Großteil der Staatsbediensteten hat seinen Beruf aus Idealismus und Überzeugung gewählt. Die dabei übernommenen Aufgaben sind regelmäßig nicht lediglich äußerst belastend, sondern auch unerlässlich für das Funktionieren unserer Gesellschaft. Mit diesem beruflichen, aber insbesondere auch gesellschaftlichen Ethos kann ich mich selbst sehr gut identifizieren und möchte es durch meine Tätigkeit unterstützen.

 

Leider wird dieses Engagement sowohl von der Gesellschaft als auch den Dienstherren selbst viel zu wenig geschätzt. Darüber hinaus genügt der Dienstherr oft nicht seiner Fürsorgepflicht, wenn es darum geht, gesundheitlichen Belastungen oder gar Beeinträchtigungen seiner Bediensteten entgegenzuwirken, die aus ihrem Dienst und insbesondere ihrem Engagement erwachsen. Des Weiteren werden das Hierarchieverhältnis und Weisungsrecht aus eigennützigen Motiven missbraucht. Ich sehe meine Aufgabe daher darin, den Beamten die Unterstützung und Sicherheit zukommen zu lassen, die die Rechtsordnung vorsieht, und dafür zu sorgen, dass die Instrumente des Beamtentums zu Gunsten einer allein an Recht und Gesetz orientierten Aufgabenwahrnehmung und damit auch zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger eingesetzt werden.