Zeitpunkt der Einschaltung eines Anwaltes

Es ist oft die erste, wenn nicht gar entscheidende Frage, wann ein Anwalt das erste Mal kontaktiert bzw. eingeschaltet werden sollte. Schließlich entsteht ein Rechtsstreit in dienst- bzw. arbeitsrechtlichen Angelegenheiten nie von einem Moment auf den anderen, sondern bahnt sich über einen mehr oder weniger langen Zeitraum an.

 

Absehbarkeit von Rechtsstreitigkeiten im öffentlichen Dienst
Bereits die Entscheidung über die (Nicht-)Einstellung ist in der Regel mit der Bewerbung absehbar. Im Rahmen von Beförderungsentscheidungen lässt sich aus der zu diesem Anlass erstellten Beurteilung erkennen, wenn nicht gar vorhersagen, wie die eigenen Chancen, ausgewählt zu werden, stehen. Auch Entscheidungen über die Bewährung in der Probezeit lassen sich in der Regel hinsichtlich ihres Ergebnisses absehen – und können daher auch verhindert werden.

 

Gerade dienst(gruppen)interne Konflikte, die Auslöser von Versetzungen, Abordnungen und Umsetzungen sind, (disziplinarrechtlich relevante) Vorwürfe, Mobbing und daraus entstehender Stress bzw. eine daraus resultierende Krankheit entwickeln sich ggf. nicht nur über Jahre, sondern sie entwickeln in dieser Zeit auch eine Eigendynamik, die bei Ausbruch oder Höhepunkt des Konflikts nur noch schwer in den Griff zu bekommen ist.

 

Eine professionelle rechtliche Vertretung wird hier oft viel zu spät eingeschaltet, was nicht nur die Chancen einer Lösung mindert, sondern auch den Aufwand und die Kosten hierfür meistens erheblich erhöht. Die früh- bzw. rechtzeitige Einschaltung einer professionellen rechtlichen Vertretung kann hingegen das Entstehen oder zumindest die Eskalation von Konflikten oder Problemen verhindern.

 

Besondere Statusrechte und besondere Fristen
Darüber hinaus müssen Sie beachten, dass eine Reihe von gesetzlich nicht ausdrücklich geregelten, allerdings von den Gerichten entwickelten Fristen für die Geltendmachung Ihrer Rechte existieren.

 

Umgekehrt gibt es eine Reihe von Vorschriften auf dienstrechtlicher Ebene (zum Beispiel Erlasse, Richtlinien und Weisungen), denen zwar im innerdienstlichen Bereich Geltung zukommt, die jedoch unbeachtlich sind, sobald Ihr Status als Beamter betroffen ist. Wann dies der Fall ist, hängt vom Einzelfall ab und kann selbst dann strittig sein. Deshalb sollten Sie sich so frühzeitig wie möglich in allen Belangen, die für Sie – auch nur gefühlt – eine Einschränkung Ihrer Rechte oder Interessen darstellt, beraten lassen.

 

Anwaltliche Vertretung im Hintergrund
Einen Anwalt einzuschalten bedeutet nicht zwangsläufig, dass Ihr Dienstherr hiervon Kenntnis erlangt. Eine Vielzahl meiner Mandate wird beendet, ohne dass der Dienstherr jemals davon erfährt, dass mein Mandant während oder auch nur vor einem bestimmten Verfahren von mir beraten wurde. Umgekehrt kann es aber manchmal sehr hilfreich sein, die anwaltliche Vertretung anzuzeigen, da ab diesem Moment die Kommunikation in der Angelegenheit über mich als Bevollmächtigten zu erfolgen hat.

 

Anwaltliche Vertretung zur Entlastung
Gerade in disziplinarrechtlich relevanten Angelegenheiten oder in Fällen von Erkrankungen ist es sinnvoll, sich zunächst einmal aus der Schusslinie zu nehmen und so die psychische Belastung des Verfahrens zu reduzieren. Die Frage eines Dienstvergehens oder einer Dienstunfähigkeit kann und wird nicht von heute auf morgen entschieden: In beiden Angelegenheiten müssen sich die Parteien zunächst über die tatsächliche Situation im Klaren (und ggf. auch einig) werden, bevor eine sinnvolle rechtliche Würdigung möglich ist.

 

Sowohl das Instrument des Disziplinarverfahrens als auch das der vorläufigen Versetzung in den Ruhestand wird von Dienstherren oft nicht nur vorschnell, sondern teilweise auch als Druck- oder Kompensationsmittel für ganz andere Konflikte verwendet. Gelegentlich führt in solchen Situationen bereits der Umstand, dass ein Anwalt eingeschaltet wurde, dazu, dass sich der Konflikt entspannt, da der Dienstherr den von ihm aufgebauten Druck nicht mehr unmittelbar auf Sie, sondern nur noch auf Ihren Bevollmächtigten ausüben kann.